Verhalten in Krankenkraftwagen
Anschnallpflicht, Essen, Rauchen und Trinken in Krankenkraftwagen, Auftanken der Krankenkraftwagen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in letzter Zeit mussten wir vermehrt feststellen, dass die Vorschriften über das Verhalten in den Krankenkraftwagen nicht immer eingehalten werden. Deshalb weise ich nochmals auf die bestehenden rechtlichen Vorschriften hin.
- Die Besatzungen eines Krankenkraftwagens haben sich während der Fahrt anzuschnallen.
Dieses ergibt sich aus § 24 b der Dienstanweisung für den Rettungsdienst.
Absatz 1:…….Bei allen Fahrten sind die Grundsätze der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Sicherheit der Insassen des Krankenkraftwagens und der…...haben Vorrang…... - Während des Dienstes und in angemessener Zeit davor ist Alkoholgenuss verboten.
- Auch das Rauchen im Krankenkraftwagen ist grundsätzlich nicht gestattet!
Siehe dazu § 8 der Dienstanweisung für den Rettungsdienst. - Aus hygienischen Gründen ist es auch nicht erlaubt, in einem Krankenkraftwagen zu essen!
- Wir mussten auch in letzter Zeit feststellen, dass die Krankenkraftwagen zum Dienstende nicht immer aufgetankt waren.
Gem. § 7 Absatz 3 der Dienstanweisung für den Rettungsdienst hat der Fahrer grundsätzlich vor Beendigung seines Dienstes den Krankenkraftwagen voll aufzutanken
Ich bitte alle im Rettungsdienst eingesetzten Helferinnen und Helfer um Beachtung!