Richtiges Verhalten bei geschlossenen Verbänden im Straßenverkehr
Wenn die Hilfeleistungskontingente, bei Großeinsätzen wie dem G7 Gipfel oder Katastropheneinsätzen, wie zum Beispiel Hochwasser verlegt werden müssen oder zum Einsatz kommen, dann fahren diese als Verband, auch Marschkolonne genannt, im Straßenverkehr. BRK Bereitschaftsleiter Saacke: „Da viele Autofahrer keine Ahnung davon haben, wie sie sich gegenüber solchen Fahrzeugverbänden verhalten müssen nehmen wir das zum Anlass es zu erklären“.
Bei einem geschlossenen Verband handelt es sich, bezogen auf den Rettungs- und Sanitätsdienst, um eine Kolonnenfahrt von Einsatzfahrzeugen. In der Regel fahren zwischen drei und 30 Einsatzfahrzeuge in einem solchen geschlossenen Verband.
Alle zum Verband gehörenden Fahrzeuge, außer das letzte Fahrzeug, führen eine blaue Fahne. Das letzte zum Verband gehörende Fahrzeug ist mit einer grünen Fahne versehen, damit das Ende der Kolonne klar erkennbar ist. Entweder fahren alle Fahrzeuge mit Blaulicht oder nur das erste und das letzte.
Verkehrsrechtlich ist ein geschlossener Verband wie ein einzelnes Fahrzeug zu betrachten. Das bedeutet, dass alle zum Verband gehörenden Fahrzeuge eine Kreuzung trotz roter Ampel überqueren dürfen, sofern das erste Fahrzeug diese bei grüner Ampel überquert hat. Weiterhin bedeutet das, dass andere Verkehrsteilnehmer sich nicht in die Kolonne einreihen dürfen.
Ein Verband darf nur komplett überholt werden, zwischen den Verbandsfahrzeugen darf nicht eingeschert werden.
Sofern der Verband unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn unterwegs ist, muss diesem Umgehend freie Bahn schaffen werden.