Neue Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes am 3.8.2013 in Kraft getreten
Seit 3.8.2013 ist die neue Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes in Kraft, die bereits auf der Landesversammlung im Dezember 2012 beschlossen wurde.
Die neue Satzung wurde unter Downloads eingestellt, sie ist zudem im EIS unter "Aktuelle Informationen" zu finden. Die Änderungssatzung findet ihr im Anhang zu dieser News.
Herr Dominic Bender von der Landesgeschäftsstelle hat uns zudem folgende Zusammenfassung der Änderungen der neuen Satzung geschickt:
"Die neue Satzung sieht einige wesentliche strukturellen Veränderungen vor. Insbesondere ist hierbei zu erwähnen (ohne Rangfolge nach Wichtigkeit und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Änderung der Außenvertretung des BRK: Das BRK wird nun nach Außen nicht mehr direkt durch die Präsidentin, sondern durch das Präsidium gesetzlich vertreten, dem die Präsidentin vorsitzt.
- Die Möglichkeit sog. besonderer Vertreter wurde in der Satzung aufgenommen.
- Im Präsidium nicht mehr vertreten sind die Vertreter der Bezirksverbände, die Generaloberin und der Landesarzt.
- Die Landesgeschäftsführer unterstehen nicht mehr der Aufsicht der Präsidentin, sondern der Aufsicht des Präsidiums.
- In § 5 wurde die sog. "5. Gemeinschaft" Wohlfahrts- und Sozialarbeit etabliert.
- Es kommt zu Veränderungen in den Inkompatibilitätsregelungen, wobei sich diese auf die bereits gewählten Personen nicht mehr auswirken (sondern erst bei der nächsten Wahl).
- Die Kompetenzen zwischen Landesvorstand und Präsidium wurden neu verteilt. U.a. werden die Aufgaben des "beschließenden Finanzausschusses" nunmehr durch das Präsidium wahrgenommen.
- Die Geschäftsführerkonferenz wurde in der Satzung institutionalisiert, jedoch nicht als Organ der Körperschaft.
- Das Budgetrecht der Gemeinschaften wurde aufgenommen.
- Ein Beschlussverfahren in Textform für alle Gremien des BRK wurde eingefügt.
- Zudem kam es zu kleineren Änderungen in der Wahlordnung, Schiedsordnung und der Geschäftsordnung für die Haushaltsausschüsse."