Kinderschutz geht vor - Erweitertes Führungszeugnis verpflichtend für alle in der Jugendarbeit tätigen Helfer
Fast täglich hört man es derzeit in den Nachrichten: Immer wieder werden Kinder in Kirchen, Schulen, Sportvereinen oder anderen Organisationen von Vertrauenspersonen sexuell mißbraucht. Oft wird Hinweisen nicht oder nur unzureichend nachgegangen oder bekannt gewordenes vertuscht, wodurch sich das Martyrium der Betroffenen noch weiter verschlimmert.
Das Rote Kreuz hat sich deshalb dazu entschlossen, bereits präventiv tätig zu werden. Mit Beschluss des Landesvorstandes vom 28.06.2010 wird allen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Führungskräften empfohlen, auch für den nicht vom Gesetz verpflichtenden Personenkreis ein erweitertes Fürungszeugnis einzuholen, sofern sie fest oder aushilfsweise in der Jugendarbeit tätig sind. Die Grundlage dazu wurde von der Bundesregierung durch Gesezesänderung am 01.05.2010 geschaffen.
Das Münchner Rote Kreuz wird diese Regelungen selbstverständlich umfassend und baldmöglichst einführen. die konkrete Vorgehensweise wird hierzu bis Ende August erarbeitet und danach die Regelungen an die Einheitsleitungen kommunuziert.
Das Wohl der ihm anvertauten Kinder liegt dem Müchner Roten Kreuz sehr am Herzen. Deshalb werden alle sinnvollen und möglichen Maßnahmen ergriffen, um Schaden für Leib und Seele zu vermeiden.