Infektionsschutzbelehrung am 2. April
Die nächste Infektionsschutzbelehrung findet am Donnerstag, den 02. April 2009 in der Zeit von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Lehrsaal II, II. Stock,
im Rückgebäude, Seitzstr. 8, 80538 München, statt.
Diese Veranstaltung gliedert sich in zwei Teilbereiche:
1. Nachbelehrung für Veranstaltungsdatum 04/2008 (Zeitbedarf ca. 30 Minuten ab 19:00 Uhr)
Es ist zwingend erforderlich, dass die jeweiligen Bereichsverantwortlichen die
bereits existierenden Belehrungsnachweise der Erstbelehrung dem
betroffenen Personenkreis zur weiteren Nachweisführung aushändigen und
diesen zugleich bitten, die Nachweise zur Veranstaltung vorzuhalten.
Die Rückführung der eingetragenen Nachweise wird über B-II/ASO erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Erstbelehrung bzw. die jeweilige Nachbelehrung
nicht länger als 12 Monate (+ einen Monat) zurückliegt, da ansonsten die
erneute Teilnahme an einer Erstbelehrung erforderlich wird.
2. Erstbelehrung (ab 19:30 Uhr)
Hierfür werden Nachweisformulare bereitgehalten.
Für die Ablauforganisation benötigen wir Ihre Anmeldungen bis spätestens
Mittwoch, den 01.04.2009. Für die Anmeldung bzw. für Rückfragen wählen Sie bitte die 089/2373-215 (Herr Spindler).
Sollten aus Ihrem Bereich evtl. minderjährige Personen zur Erstbelehrung
vorgesehen sein, bitten wir um entsprechende Bekanntgabe bei der Anmeldung.
Für diesen Personenkreis erhalten Sie sodann bereits vorab Formulare zur
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ohne Vorlage der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulare ist eine Erstbelehrung nicht möglich.