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Das Ziel ist die Helfergleichstellung im Bevölkerungsschutz

Die sogenannte Retterfreistellung soll die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hilfsorganisationen den Feuerwehren gleichstellen: Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz für alle den Bevölkerungsschutz betreffende Tätigkeiten.