Das Ziel ist die Helfergleichstellung im Bevölkerungsschutz
Die sogenannte Retterfreistellung soll die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hilfsorganisationen den Feuerwehren gleichstellen: Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz für alle den Bevölkerungsschutz betreffende Tätigkeiten.

Leider deckt der derzeit ausgehandelte Kompromiss "(...) in der derzeitigen Lesart des bayerischen Rettungsdienstgesetzes nur die im Rettungsdienst eingesetzten Helferinnen und Helfer, also die Schnelleinsatzgruppen Transport und Behandlung ab", so Rechtsanwalt Werner Heim, 2. stellvertretender Vorsitzender des Münchner Roten Kreuzes. Die ehrenamtlichen Kräfte des Betreuungsdienstes und der Psychosozialen Unterstützung (KIT) sind von diesen Regelungen derzeit noch nicht umfasst, obwohl sie ebenfalls unverzichtbare Dienste leisten.
Eine echte Gleichstellung zu erreichen, diese Forderung war eines der Anliegen, die Werner Heim zu einem Treffen mit der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag unter dem Motto "Ehrenamt stärken - Sicherheit erhöhen!" am 27.6.13 mitbrachte. Als einziger anwesender Vertreter einer Hilfsorganisation sprach Heim mit der Fraktion und Vertretern von Freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks. Drei Stunden wurde intensiv diskutiert, Lösungsansätze aufgestellt und deutliche Wünsche an den Koalitionspartner in der Staatsregierung formuliert.
"Es ist erstaunlich, wie sich gerade im Bereich der Nachwuchsgewinnung die Probleme aller im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen ähneln und wie unterschiedlich doch die rechtlichen Rahmenbedingungen der konkreten Tätigkeit sind", bemerke Heim nach der lebendigen Diskussion. "Für uns ist oberstes Ziel, effektiv und professionell im Bevölkerungsschutz mitzuarbeiten, schliesslich eine unsere originären Aufgaben und wir werden alles dafür tun, dies gleichberechtigt mit allen anderen Beteiligten zu tun", so das Fazit Heims.