Bildrechte beim Einsatz von Fotos in Publikationen: verbindliche Freigabeerklärung
Das Rote Kreuz setzt häufig zu Werbezwecken in unterschiedlichen Medien (Webseiten, Faltblätter, Presseinformationen) Bildmaterial ein. Um sicherzustellen, dass künftig nur noch autorisiertes Bildmaterial zum Einsatz kommt und um die bestehenden Bildrechte zweifelsfrei zu dokumentieren, muss künftig verbindlich die beigefügte Freigabeerklärung für Fotos verwendet werden.