Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) bei Sachspenden: Neuregelung
Dieser Dienstanweisung ist ein Schreiben der Geschäftsführung beigelegt, in dem darauf hingewiesen wird, dass künftig bei Entgegennahme von Sachspenden keine Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) mehr ausgestellt werden können.
Künftig kann vom KV (alle Stellen ob Ehren-/oder Hauptamtlich !!) nur noch eine Empfangsbestätigung (Muster liegt bei!) ausgestellt werden. Ich bitte die in Frage kommenden Mitarbeiter darüber umgehend zu informieren!
Alle Details finden sich in der Anlage.