Vorsicht mit fremden Bildern
Bei Fotos für das Rote Kreuz müssen Nutzungsrechte unbedingt beachtet werden, sonst drohen teure Rechnungen und viel Ärger

Für den Internetauftritt der Bereitschaft soll ein knalliges Bild den Besucher locken, für die Festschrift braucht die Bereitschaftsleitung ein aussagekräftiges Titelfoto, der Power-Point-Vortrag soll mit Bildern aufgelockert werden. Der einfachste Weg, sich ein solches Bild zu besorgen, birgt auch die meisten Gefahren: Die Google-Suche. Wer hier nicht aufpasst, dem drohen saftige Rechnungen und juristischer Ärger. Weil es in den vergangenen Monaten mehrere Fälle im Deutschen Roten Kreuz gegeben hat, bei denen Ortsverbänden genau dies passiert ist, stellt der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit noch einmal die Regeln vor, wie mit Fotos im Internet, auf Plakaten und in Broschüren oder bei Power-Point-Präsentationen umgegangen werden darf.
Wann immer Rotkreuz-Mitarbeiter Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit einsetzen wollen, müssen sie überprüfen, ob sie die dafür nötigen Rechte besitzen. Oder ob derjenige, der die Rechte besitzt, ihnen erlaubt, die Fotos zu verwenden. Wird das nicht getan, drohen Forderungen von demjenigen, dem die Rechte gehören: Im Fall eines DRK-Ortsverbandes waren das im vergangenen Jahr beinahe 2.000 Euro für ein Foto, dessen Rechte die Bildagentur Getty Images vertritt.
Große Agenturen wie Getty scannen systematisch Internetseiten darauf, ob sie Getty-Bilder verwenden. Fällt eine Seite auf, die zwar Bilder nutzt, aber keinen Lizenzvertrag mit Getty abgeschlossen hat, wird pauschal eine Rechnung gestellt. Hohe Kosten und möglicherweise ein Rechtsstreit können folgen. Dabei gibt es einfache Wege, sich Ärger und Kosten zu ersparen.
Fünf einfache Regeln für den Umgang mit Bildern
Regel 1: Es gibt keine rechtefreien Bilder.
Irgend jemandem gehören immer die Rechte an dem Bild, das man verwenden will. Hat man es selbst gemacht, gehören einem die Rechte selbst. Hat man es nicht selbst gemacht, will ein Bild aber verwenden, muss man unbedingt herausfinden, wem die Rechte gehören. Ohne die Genehmigung des Rechteinhabers kann kein Bild verwendet werden - weder online, noch im Druck oder in Präsentationen.
Regel 2: Vorsicht vor Bildern aus dem Internet.
Im Internet findet man viele Bilder, bei denen jeglicher Hinweis fehlt, wem die Rechte gehören. Das heißt aber nicht, dass man die Bilder einfach so verwenden darf. Ganz im Gegenteil kann man sich ziemlich sicher sein, dass die meisten Bilder nicht zur freien Verwendung gedacht sind, sondern dass sie dort, wo man sie gefunden hat, bereits unrechtmäßig verwendet werden.
Regel 3: Vorsicht vor Bildern aus Fotodatenbanken.
Es gibt Bilddatenbanken online und auf CDs oder DVDs. Die Bilder in diesen Datenbanken unterliegen ebenfalls Rechten. Man muss genau prüfen, wie man solche Bilder einsetzen darf, bevor man sie verwendet.
Regel 4: Abgebildete Menschen haben ebenfalls Rechte am Bild.
Wer Menschen fotografiert, um das Bild hinterher zu verwenden, muss die abgebildeten Personen immer fragen, ob der das Foto auch genau dafür verwenden darf. Das gilt praktisch immer, so lange die Personen einzeln auf dem Bild zu identifizieren sind. Nur bei großen Menschenmengen gelten andere Spielregeln. Wer sich hier unsicher ist, dem hilft der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit gerne weiter.
Regel 5: Nur weil jemand für das Rote Kreuz arbeitet, hat er nicht seine Rechte am eigenen Bild verwirkt.
Auch Rotkreuz-Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit fotografiert werden, müssen um ihr Einverständnis gebeten werden, wenn das Bild in irgendeiner Art verwendet werden soll. Das gilt zum Beispiel auch für Mitarbeiter, die auf Homepages vorgestellt werden.
Warum der Ärger?
Der Rechteschutz dient denjenigen, die Bilder machen und davon leben. Die meisten Fotografen verdienen nur dann Geld, wenn ihre Fotos verwendet werden. Das setzt aber voraus, dass sie auch mitbekommen, wenn das geschieht. Das gleiche gilt übrigens für Texte und Audiodaten. Es ist also ebensowenig rechtens, einfach einen Artikel über die Bereitschaft aus der Lokalzeitung zu scannen und auf der Homepage zu präsentieren oder einen Radiobeitrag über das Rote Kreuz mitzuschneiden und zum Download anzubieten.
Was heißt das jetzt?
Es gibt günstige, meist kostenlose, Alternativen: Bilder können selbst geschossen werden, ein Fotograf könnte bereit sein, zu akzeptablen Konditionen Fotos zur Verfügung zu stellen, selbst eine Anfrage bei einem großen Rechteinhaber kann dazu führen, dass man ein Bild für einen bestimmten Zweck günstig verwenden kann. In jedem Fall muss die Rechtefrage geklärt werden, bevor das Bild verwendet wird.
Im Kreisverband München steht der Arbeitskreis Öffentlichkeit zur Verfügung, wenn Fragen auftauchen, wie im Einzelfall mit Bildern, Texten oder Audiodaten umgegangen werden sollte.