Verpflichtungszeit im Katastrophenschutz reduziert sich auf vier Jahre
Im Zuge der Verkürzung von Wehr- und Zivildienst wird die Mindestdauer für Verpflichtung zur Mitarbeit im Katastrophenschutz nach § 13 Wehrpflichtgesetz und §14 Zivildienstgesetz zum 01.12.10 auf vier Jahre verkürzt.
Es gilt zu beachten, dass sich die Verpflichtungszeit bei bestehenden Verpflichtungsverhältnissen nicht automatisch verkürzt , sondern dies über das Sachgebiet KatS (Frau Seeger) bei der zuständigen Behörde, LH- München oder Landratsamt, formlos schriftlich zu beantragen ist. Dies betrifft Helfer, die zum 01.12.10 bereits 4 Jahre abgeleistet haben.
Bei neuen Verpflichtungserklärungen gilt ab dem 01.12.10 automatisch die verkürzte Mindestverpflichtungszeit.