Umstellungen bei den ehrenamtlichen RTWs / Verfahrensanweisung und Fortbildung beachten
Zum 01.02.13 wird der bisherige ehrenamtliche Rettungswagen (M-RK 1727 / RK 71/1) ausgemustert. Zu diesem Zeitpunkt wird das Fahrzeug durch einen "RTW Typ Bayern" (mit Kastenaufbau) ersetzt. Der Funkrufname bleibt aber beim ehrenamtlichen Einsatz bei Abstellungen gleich, also RK-München 41.71.1.
Da dieses Fahrzeug auch weiterhin regulär bei Bedarf im Rettungsdienst eingesetzt wird, sind die Vorgaben und die med. Ausrüstung 1 zu 1 wie die in einem reinen Rettungsdienst-RTW. Diesbezüglich wird um Beachtung der beiliegenden "Verfahrensanweisung" mit den dort aufgeführten Erfordernissen hingewiesen. Die Ausgabe der Fahrzeugpapiere und Schlüssel erfolgt weiterhin über die Einsatzzentrale.
Die Fachausbildung bietet diesbezüglich zwei eigene Einweisungsveranstaltungen "Einweisung MPG/MPBetreibV" (siehe beiliegende Ausschreibung) am 20.03. und am 26.11.13 dazu an. Die Fahrer und Fahrzeugbesatzungen bei RTW-Abstellungen sollten ggf. fehlende Einweisungen deshalb unverzüglich nachholen. Dies gilt auch für Fahrer eines NEF bei Sanitätsdiensten (z.B. Arena oder Marathonlauf etc.), da hier ggf. auch ein Fahrzeug des Rettungsdienstes (Ersatz-VEF) eingesetzt werden könnte.
Etwa Mitte bis Ende des Jahres 2013 wird dann auch der bisherige zweite RTW der Bereitschaften (M-RK 1401 / RK München 71/2) gleichermaßen umgestellt. Ich bitte deshalb um Berücksichtigung dieser Änderungen und entsprechende Umsetzung. Die Rettungsdienstleitung (Lase), Herr V. Ruland innerhalb der Abteilung A-II/RKG sowie der stv. KBL Jürgen Terstappen stehen für Rückfragen dazu gerne zur Verfügung.