Umstellung Zahlungsverkehr / Überweisungen durch den KV-München auf Konten von Mitgliedern
Wir bitten ab sofort alle Leitungs-/und Führungskräfte, sowie Mitglieder darum, bei Einreichung von Belegen/Rechnungen oder Honorarabrechnungen, die vom Kreisverband auf das jew. Bankkonto überwiesen werden sollen/müssen, ausschließlich die IBAN und BIC (anstelle/parallel zu Kontonummer und Bankleitzahl) anzugeben, da Überweisungen ansonsten nur noch mit erheblicher Verzögerung umgesetzt werden können.