Rotes Kreuz begrüßt Stärkung der UN-Kinderrechtskonvention
Die Rechte von minderjährigen Migranten sind gestärkt worden. Am Montag, 3. Mai, hat das Bundeskabinett beschlossen, Flüchtlingskindern die gleichen Grundrechte einzuräumen wie deutschen Kindern. Damit akzeptiert die deutsche Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention in vollem Umfang. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
"Wir freuen uns sehr, dass nun minderjährige Migranten den gleichen völkerrechtlichen Schutz haben wie deutsche Kinder", erklärt Dr. Sabine Skutta, Leiterin des Teams Kinder- Jugend und Familienhilfe im DRK-Generalsekretariat und eine der Sprecherinnen der National Coalition. „Auf diesen Beschluss zur Rücknahme der sogenannten Vorbehaltserklärung haben wir 18 Jahre warten müssen“, so Skutta. Ende März hatte sich der Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, für die Anerkennung der Konvention ohne Vorbehalt ausgesprochen.
Bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 schränkte die Bundesregierung ihre Zustimmung insofern ein, dass sie sich die Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Jugendlichen vorbehielt. Flüchtlingskinder hatten durch diese Erklärung in Deutschland 18 Jahre nicht die gleichen Rechte wie andere Kinder. Viele kamen in Abschiebehaft und wurden beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung und in der Kinder- und Jugendhilfe schlechter gestellt als deutsche Kinder. Im Asylverfahren werden sie mit 16 Jahren ohne Verfahrensbeistand wie Erwachsene behandelt.
Seit Jahren fordert das Rote Kreuz gemeinsam mit der National Coalition, einem Zusammenschluss von rund 100 bundesweit tätigen Organisationen, sowie zahlreichen Fachorganisationen, die vorbehaltlose Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gemäß der völkerrechtlichen Vorgaben. „Kinderrechte sollten unabhängig von Herkunft, Religion, Nationalität und auch unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten", sagt Dr. Sabine Skutta.
Das Deutsche Rote Kreuz hatte bisher in der Arbeit mit minderjährigen Migranten täglich mit deren Problemen zu tun. Der nächste Schritt besteht darin, die UN-Kinderrechtskonvention auch für minderjährige Flüchtlinge und Migranten in geltendes deutsches Recht umzusetzen und die Botschaft 'Kinderrechte in Deutschland gelten für alle Kinder' im alltäglichen Leben - dies schließt auch behördlich-administrative Entscheidungen ein - stärker zu verankern.