Neuregelung für Praktikantenschichten im Rettungsdienst
Da es in den vergangenen Wochen Irritationen beim Eintragen von "Dritten" auf RTW's gab, gilt, in Absprache mit der Bereichsleitung EEA, ab sofort folgende Regelung:
Voraussetzungen für das Eintragen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- erfolgreich abgeschlossenen Sanitätsausbildung
- der Helfer/in muss im RD Schutzschuhe (S3) tragen
Der Helfer vereinbart mit dem diensthabenden Wachleiter der Rettungswache Seitzstraße die Termine der Schichten, auch dann, wenn die Dienste auf anderen Rettungswachen sind. Beim Eintragen ist zwingend die schriftliche Genehmigung der Bereitschaftsleitung vorzulegen (Wachausweis, oder formlose Genehmigung).
Die schriftliche Genehmigung kann auch für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt werden, so dass z.B. Eintragungen für einen bestimmten Monat genehmigt werden.
Wir hoffen, hiermit eine praktikable Regelung getroffen zu haben, die allen Seiten entgegen kommt. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.