Neuigkeiten Führerscheinregelung
Antworten der Stabsstelle Bildung des BRK-Landesverbandes auf häufige Fragen
Häufige Fragen zur neuen Verordnung (Fahrberechtigung unter anderem für Rettungsdienste):
F: Was zählt alles zum berechtigten Kreis?
A: Landrettungsdienst, Wasserrettungsdienst, Bergrettungsdienst und KatS (Sanitäts-/Betreuungsdienst).
F: Was ist mit dieser Verordnung abgedeckt?
A: Einsätze, die der Gefahrenabwehr dienen; hierunter fallen z.B. auch Sanitätswachdienste, Übungen und Ausbildungen. Was nicht abgedeckt ist, sind z.B. Vereinsausflüge und Privatfahrten. Auch Leistungen wie Essen auf Rädern sind nicht abgedeckt.
F: In welchem Geltungsbereich gilt die neue Verordnung?
A: Laut Ministerium ist die Fahrberechtigung nunmehr in ganz Deutschland gültig; an einer staatenübergreifenden Lösung wird auf Bundesebene gearbeitet.
Wichtiger Hinweis: Die Fahrberechtigung gilt nach derzeitigem Kenntnisstand (Besprechung am 11.11. im BayStMI) NICHT für hauptamtliches Personal (hier ist die Klasse C1 zu erwerben).
Hintergrund
Die Stabsstelle Bildung wurde beauftragt, zusammen mit dem BRK-Bildungsteam für die Kreisverbände eine standardisierte Ausbildungsunterlage für Ausbilder/Prüfer sowie für die Schulungsteilnehmer auf Basis des in der Verordnung vorgegebenen Rahmens zu erarbeiten. Dies ist uns mit der großartigen Unterstützung von sieben ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern in kürzester Zeit gelungen.
Durch die Bezirksverbände werden nun Termine für die Ausbildung der Ausbilder angeboten; die Schulung der Endadressaten, also unserer Helferinnen und Helfer, kann dann durch diesen Personenkreis heimatnah in den Kreisverbänden durchgeführt werden. Jeder Ausbilder erhält bei Besuch der Ausbilderschulung in seinem Bezirksverband die kompletten Ausbildungsunterlagen (Leitfäden Theorie, Praxis und Recht - sowie die dazugehörigen Präsentationen und eine Teilnehmerunterlage für die Schulung vor Ort) ausgehändigt.