Neues Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz in Kraft
Seit dem 9. April 2009 hat Deutschland ein modernes Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.
Hierzu erklärt Bundesminister Dr. Schäuble:
""Mit dem Gesetz sind wir gut vorbereitet, auch den neuen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können. Wir haben jetzt endlich eine neue, solide und moderne rechtliche Basis für den Bevölkerungsschutz in Deutschland.""
Ziel des Gesetzes ist es, das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Katastrophenschutz zu optimieren. Die gesamtstaatliche Verantwortung bei länderübergreifenden Großschadenslagen wird erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
* Der Gesetzentwurf sichert eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großschadenslagen. Die Ressourcen, die der der Bund für den Zivilschutz vorhält, stehen den Ländern auch bei Naturkatastrophen und anderen besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Länder können diese Ressourcen in ihre Katastrophenschutzplanung verlässlich einplanen.
* Der Gesetzentwurf eröffnet zudem erstmals die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund. Das operative Krisenmanagement verbleibt allerdings bei den Ländern. Es wird kein operatives Weisungsrecht des Bundes gegenüber Landesbehörden geben.
* Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz) werden auf eine moderne Grundlage gestellt. Insbesondere wird die erfolgreiche länderübergreifende Krisenmanagement-Übungsserie Lükex rechtlich abgesichert.
* Geregelt wird der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Großschadenslagen.
* Vorgesehen sind ferner eine bundesweite Risikoanalyse, die der Bund zusammen mit den Ländern erstellt, eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion des Bundes zugunsten der Länder beim Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Entwicklung von Standards und Rahmenkonzepten durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern für großflächige Gefahrenlagen.
* Das Ehrenamt wird als unverzichtbare Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes gewürdigt und gefördert.