Nach der Landesversammlung: konkrete Belastungen für den Kreisverband München

Liebe Mitglieder der Bereitschaften, sehr geehrte Damen und Herren,
sicher haben Sie die Berichterstattung zur Landesversammlung am 14.2. in der Presse, im EIS und hier auf der Webseite gespannt verfolgt. Um Sie aus erster Hand zu informieren, habe ich folgende interne Informationen zusammengestellt, die über die Entscheidungen informieren und die konkreten Auswirkungen auf den KV München darstellen. Im Anhang finden Sie zudem den Wortlaut der gefassten Beschlüsse. Bei Fragen stehe ich Ihnen ebenso zur Verfügung wie die übrigen Delegierten.
Ständig neue Zahlen über nicht gedeckte Verbindlichkeiten der Landesgeschäftsstelle belasteten den Verband nicht nur intern, sondern auch in der Öffentlichkeit.
Und dies nicht nur seit kurzem, sondern bereits über einen Zeitraum der deutlich mehr als 10 Jahre umfasst.
Verbindlichkeiten und Altlasten, die, das muss richtigerweise gesagt werden, im Wesentlichen nicht die derzeitige Landesgeschäftsführung verursacht hat.
Sicher, und das hat der Landesgeschäftsführer in der Landesversammlung am 14.02.2009 auch eingeräumt, sind auch unter der jetzigen Verbandsführung neue Belastungen entstanden.
Die Landesgeschäftsstelle kann sich jedoch, da sie selbst kein operatives Geschäft mehr betreibt, alleine nicht aus dieser finanziellen Lage befreien.
Dass die Kreisverbände, als eine derjenigen Verbandsgliederungen, die durch operatives Geschäft in der Lage sind, Erträge zu erwirtschaften, also ihren Beitrag zur Finanzierung der sog. Altlasten und darüber hinaus zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs der Landesgeschäftsstelle leisten müssen, war diesen vollkommen klar.
Es ging den Kreisverbänden im Rahmen der Beteiligung an den sog. Altlasten darum, dass zunächst alle Mittel auf der die finanzielle Situation zum größten Teil verursachenden Seite, ausgeschöpft werden, bevor man an die Mittel der operativen Einheiten, der Kreisverbände, heran geht.
Aber nicht nur der Verursachungsgedanke war den Kreisverbänden wichtig, sondern auch die Sorge um das eigene Bestehen.
Denn durch die auf die einzelnen Kreisverbände entfallenden Sanierungsbeiträge wären durchaus einige Kreisverbände in ihrer Existenz bedroht gewesen.
Darum war es notwendig, sämtliche Verbandsgliederungen und Tochtergesellschaften an der Sanierung und Finanzierung der Landesgeschäftsstelle zu beteiligen.
Dies haben die Kreisverbände im gesamten bisherigen Verbandsentwicklungsprozess und im Vorfeld der Landesversammlungen mit eindrucksvoller Geschlossenheit deutlich gemacht und vehement gefordert.
Es war den Kreisverbänden, und dies ist in der Landesversammlung ebenfalls deutlich zum Ausdruck gekommen, aber auch sehr wichtig, dass nun endlich ein Sanierungsbeschluss gefasst wurde, da ansonsten ein Ende der eingangs dargestellten internen und externen Belastung des Verbandes nicht in Sicht wäre.
Mit dem Beschluss zur Sanierung ist zunächst ein erster wichtiger Schritt in Richtung Stabilisierung der finanziellen Situation der Landesgeschäftsstelle und Beseitigung der Altlasten getan.
Auch wenn die Belastung der Kreisverbände bis zum Jahr 2020 auf maximal 27,9 Mio. € begrenzt wurde, bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Belastung und für viele Kreisverbände das Zurückstellen eigener Interessen bzw. Investitionen.
Noch kurz vor der Landesversammlung am 14.02.2009 hätte diese Belastung noch ca. 43,6 Mio. € betragen. Die Kreisverbände haben jedoch die Unzumutbarkeit dieser Summe so deutlich gemacht, dass kurzfristig und rechtzeitig zur Landesversammlung, weitere Mittel der Overheadebene zur Entlastung der Kreisverbände herangezogen wurden.
Für den Kreisverband München bedeutet dies, dass er sich über die bisherige Umlage an den Overhead i.H.v. ca. 590.000.- € p.a. hinaus, bis zum Jahr 2018 mit einem Betrag in Höhe von ca. 1,6 Mio. € an der Sanierung beteiligen muß. Ein Betrag, der zwar sehr schmerzlich ist, aber deutlich unter dem liegt, was z.B. noch Stand am 22.11.2008 und auch noch kurz vor der Landesversammlung vom 14.02.2009 war.
Im Rahmen des Reformprozesses war es den Kreisverbänden u.a. ganz besonders wichtig, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu bewahren.
Dazu wurden von der Basis in einem sehr langen verbandsweiten Diskussionsprozess Eckpunkte definiert, die diese Selbstständigkeit sicherstellen sollen.
Der in der Landesversammlung gefasste Beschluss stellt nun sicher, dass ein Reformprozess an diesen für die Basis so wichtigen Eckpunkten nicht vorbei kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hintermaier
Kreisgeschäftsführer