Mit Oldtimern im Katastrophenschutz unterwegs: Der Schrott muß weg!
Im Rahmen des Pressegesprächs vom 22.12.2004 hat der stellvertretende Rotkreuzbeauftragte Jürgen Terstappen Rede und Antwort gestanden zum Thema "überalterter Fuhrpark des Katastrophenschutzes" Forderung der Münchner Bereitschaften: "Der Schrott muß weg!" ...
Der jahrelange Sparkurs des Bundes hat auch im Münchner Katastrophenschutz deutliche Spuren hinterlassen. Beispiel Fuhrpark: „Unsere vom Bund finanzierten Katastrophenschutzfahrzeuge sind durchschnittlich 20 bis 25 Jahre alt“, so Jürgen Terstappen vom Münchner Roten Kreuz. Das dringend benötigte Konzept zur Umstrukturierung der medizinischen Komponenten ist zwar seit über einem Jahr fertig. Umgesetzt wird es aber nicht, weil beim Bund gespart wird. So muß das Münchner Rote Kreuz mit Fahrzeugen, die problemlos als Oldtimer zugelassen werden könnten, in die Einsätzen fahren. Dringend benötigte Ersatzanschaffungen liegen auf Eis, für Fahrzeuge, die teilweise über 40 Jahre im Dienst sind. Terstappen: „Das geht soweit, daß wir Fahrzeuge aus organisationseigenen Mitteln beschaffen müssen, damit wir die Münchner Bevölkerung überhaupt versorgen können. Auf Dauer können wir aber nicht Bundesaufgaben subventionieren.“
Beispiel ehrenamtliche Helfer: Rotkreuzhelfer sind aufgrund einer Gesetzeslücke bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle „Helfer zweiter Klasse“. So werden beispielsweise bei einem Busunglück auf der Autobahn Helfer von Feuerwehr, Rettungsdienst und Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG) des Münchner Roten Kreuzes alarmiert. Für die Feuerwehr-Helfer kein Problem, denn ihr Verdienstausfall wird im Einsatzfall von der öffentlichen Hand übernommen. Ganz anders bei den Rotkreuz-Helfern: Ihr Ausfall ist „Privatsache“ und vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Die versäumte Arbeitszeit geht voll zu Lasten des Lohnkontos der Helfer. Diese Ungerechtigkeit ist mit den verantwortlichen Stellen im Innenministerium mehrfach besprochen und ebenso häufig vertagt worden.
Einsätze wie das ICE-Unglück in Eschede oder bei der Flutkatastrophe 2002 haben gezeigt, daß der Katastrophenschutz dringend benötigt wird. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Im Hinblick auf die bevorstehende Fußball-WM 2006 sind jedoch noch lange nicht alle Hausaufgaben gemacht.