Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofes an den Betrieben gewerblicher Art
In seinem gestern (07.12.2010) veröffentlichten Jahresbericht 2010 setzt sich der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisch mit den Betrieben gewerblicher Art (BgA) des Münchner Roten Kreuzes auseinander.
Selbst mit anzupacken, ist ein Markenzeichen des Roten Kreuzes. So belässt es der Kreisverband München nicht dabei, Spender und Förderer um finanzielle Zuwendungen zu bitten. Wenn es um die Mittelbeschaffung für soziale Aufgaben geht, ist das Münchner Rote Kreuz traditionell auch mit gewerblichen Tätigkeiten aktiv. Wir organisieren z. B. Flohmärkte, betreiben Pförtnerdienste, sammeln Altkleider und bewirtschaften Parkflächen in München. Die Aktivitäten sind als steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art organisiert, die sich in dieser Hinsicht nicht von einem ganz normalen Gewerbebetrieb unterscheiden.
Die so erwirtschafteten Überschüsse haben dem BRK-Kreisverband München über fünf Jahrzehnte hinweg das finanzielle Polster verschafft, seine zahlreichen sozialen Aufgaben in der Stadt und im Landkreis zu erfüllen. Aufgaben, die von den Kostenträgern nicht oder nicht ausreichend finanziert sind, konnten so erfolgreich zum Nutzen hilfebedürftiger Münchner und Münchnerinnen erfüllt werden. Die Anfänge der gewerblichen Tätigkeit gehen auf die Nutzung der Trümmergrundstücke nach dem 2. Weltkrieg zurück. Schwerpunkt ist heute die Bewirtschaftung von Parkflächen, die von der Landeshauptstadt und von privaten Eigentümern gepachtet wurden. Die gewerblichen Aktivitäten erfuhren über all die Jahrzehnte bis zum heutigen Bericht keine Beanstandung.
Die vom Bayerischen Obersten Rechnungshof bemängelten Verluste in den Jahren 2005-2007 sind auf den Wegfall von großen Parkflächen (u. a. Umzug der Fußballvereine vom Olympiastadion in die Allianz-Arena) zurückzuführen. Seit 2008 erwirtschaften die BgA jedoch wieder Überschüsse. Zu keinem Zeitpunkt wurden Spenden oder Mitgliederbeiträge mittelbar oder unmittelbar für die Deckung von Verlusten der BgA verwendet. Die Verluste haben vielmehr vorübergehend das von den BgA aufgebaute Eigenkapital geschmälert.
Die Verluste der Jahre 2005-2007 stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an der Hackerbrücke. Ende 2009 in Betrieb genommen, erfüllt dieser die in ihn gesetzten Erwartungen und erwirtschaftet bereits Überschüsse. Diese stammen nicht nur aus dem Bereich Reise- und Linienbusse, sondern auch aus der Vermietung von PKW-Parkplätzen im ZOB. Das mit jeder gewerblichen Tätigkeit verbundene Risiko wurde auch im Falle des ZOB gründlich geprüft. Die Risikoeinschätzung wird durch die Geschäftsentwicklung als richtig bestätigt. Im Übrigen wird die zu erwartende Liberalisierung der nationalen Busreiseverkehre zu weiterem Zuwachspotential führen.
Selbstverständlich werden Vorstand und Geschäftsführung des BRK-Kreisverbandes München die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes prüfen und entscheiden, ob und wenn ja welche Risikobeschränkungen bei BgA unter Abwägung aller Faktoren angemessen sind.