Kristall als drittes Rotkreuz-Emblem
Die 29. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz hat am 22. Juni ein weiteres Schutzzeichen neben dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond in die Statuten der Bewegung aufgenommen. Somit hat der Rote Kristall den gleichen Status wie das Rote Kreuz und der Rote Halbmond.
Keine Änderung für das DRK
„ Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wird sich dadurch nichts ändern. Wir werden weiterhin das Rote Kreuz als Kennzeichen nutzen“, sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
Frei von jeder religiösen oder politischen Bedeutung
Das zusätzliche Schutzzeichen bringt eine umfassende und dauerhafte Lösung für die Emblemfrage. Es erscheint als roter Rahmen in Form eines auf einer Ecke stehenden Quadrats auf weißem Hintergrund. Das Symbol wurde gewählt, da es frei von jeder religiösen, politischen oder sonstigen Bedeutung ist.
Der Rote Kristall bietet als Schutzzeichen Sicherheit für Zivilpersonen und Hilfsarbeiter in Gebieten, wo das Rote Kreuz und/oder der Rote Halbmond nicht verwendet werden können. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Föderation) können das neue Zeichen verwenden, werden aber, genau wie das DRK, weder Name noch Embleme verändern.
Anerkennung des Palästinensischen Roten Halbmonds und der Israelischen Hilfsgesellschaft „Magen David Adom“
Möglich wurde dieser historische Schritt, nachdem die Diskussion um die Symbole der Organisation beigelegt worden war. Die Internationale Rotkreuzbewegung führt ein zusätzliches Zeichen ein - einen roten Kristall in der Form eines Vierecks. Bei Bedarf kann eine nationale Hilfsgesellschaft den Kristall mit ihrem nationalen Symbol - im Falle Israels mit einem roten Davidstern - ergänzen. Das neue Zeichen löst das Problem, dass der Davidsstern als international anerkanntes Schutzzeichen keine Akzeptanz fand.
Emblemfrage ist endgültig geklärt
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz wurde einberufen, nachdem eine diplomatische Konferenz im Dezember 2005 das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen verabschiedet hatte. Mit diesem Zusatzprotokoll wurde der Kristall als weiteres Schutzzeichen neben dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond geschaffen.
Teilnehmer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz sind die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, das IKRK, die Föderation sowie die Vertragsstaaten der Genfer Konventionen. Insgesamt haben 178 nationale Gesellschaften und 148 Staaten teilgenommen.
Lesen Sie mehr zum Thema auf den Internetseiten des
IKRK und der
Föderation.