Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für 2009-2013 gesucht
Für die Amtszeit 2009 - 2013 werden wieder engagierte Münchner Bürgerinnen und Bürger als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht.
In Strafverfahren nehmen nicht nur Berufsrichterinnen und Berufsrichter teil, die durch ihre juristische Ausbildung und durch Prüfungen die Befähigung zum Richteramt erworben haben, sondern auch Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen der Bevölkerung ohne juristische Vorbildung (Schöffinnen und Schöffen). Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nehmen sie in vollem Umfang und mit den gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter an den Entscheidungen der Hauptverhandlung teil.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen über erzieherische Befähigung verfügen (z. B. eigene Kinder, ehrenamtliche Betätigung im Bereich Jugendverbände, Jugendfreizeit, Elternbeirat etc.). An diesem wichtigen Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in München können die Meldeunterlagen beim Stadtjugendamt, Frau Brettschneider (Telefon 233-49513), Frau Kuny (Telefon 233-49512) oder Frau Zwickl (Telefon 233-49506) anfordern oder unter www.muenchen.de .
Infoblatt und Meldebogen siehe unten. Vollständig ausgefüllte Meldebögen müssen bis spätestens zum 14. März 2008 beim Stadtjugendamt eingegangen sein.