Informationen zur Vogelgrippe
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Vogelgrippe hat nunmehr auch Deutschland erreicht und in einigen Tierkadavern, die in den letzten Tagen auf Rügen aufgefunden wurden, wurde das hochinfektiöse Virus H5N1 festgestellt. Dies hat auch in Bayern zu hoher Verunsicherung geführt, wenngleich bei uns bislang noch kein Fall der Vogelgrippe festgestellt wurde. Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass dies nur eine Frage der Zeit ist.
Nachdem in diesem Zusammenhang große Verunsicherung herrscht und eine Vielzahl von Fragen an uns gestellt werden, möchten wir mit diesem Schreiben versuchen, die Position des Rettungsdienstes deutlich zu machen und für entsprechende Klarheit zu sorgen.
Deshalb bitten wir folgende Punkte zu beachten:
1. Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Tierseuche. Die Übertragung auf Menschen ist äußerst selten und setzt einen sehr engen Kontakt zu infizierten Tieren voraus, wie er üblicher Weise in unserem Kulturkreis nicht gegeben ist.
2. Die Bergung toter Tiere ist grundsätzlich kein Einsatz für den Rettungsdienst! Eine Tätigkeit des Rettungsdienstes (auch Berg- und Wasserrettung) ist daher nur im Wege der Amtshilfe für Behörden oder Dritte möglich. Deshalb sind Funde von Tierkadavern zunächst den Sicherheits- und Gesundheitsbehörden zu melden (Erstanlaufstelle ist die Polizei!). Diese bestimmen das weitere Vorgehen und haben die Einsatzleitung. Eigenaktionen des Rettungsdienstes sind unnötig und zu unterlassen.
3. Bei dem Vogelgrippevirus H5N1 handelt es sich um einen aviären, d.h. durch die Luft übertragbaren Virus. Die Übertragung kann durch alle Ausscheidungen kranker Tiere, sowie durch Einatmung von kontagiösem Staub erfolgen. Deshalb sind im Verdachtsfall entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten.
4. Um für alle Fälle der Amtshilfe bei Vogelgrippe-Verdachtsfälle gewappnet zu sein und unseren Mitarbeitern ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, hat die Facharbeitsgruppe CBRN(E) des Bayerischen Roten Kreuzes ein Arbeitspapier zur Vorgehensweise erarbeitet, das wir Ihnen anliegend zur Kenntnis bringen.
Im Rahmen der gesamten Diskussion ist darauf hinzuweisen, dass derzeit die Verunsicherung der Bevölkerung im Vordergrund steht. Wir bitten Sie daher, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu informieren und bei Fragen aus der Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass die Vogelgrippe in erster Linie eine Tierseuche ist, die nur in seltenen Fällen auf den Menschen überspringt. Eine Impfung ist derzeit nicht möglich, da ein mutierter Virus, der auf den Menschen übergegangen ist, in Deutschland noch nicht vorliegt. Dies bedeutet leider, dass erst ein Erkrankungsfall bei Menschen auftreten muss, bevor ein Impfstoff entwickelt werden kann. Alle derzeit verfügbaren Medikamente werden gegen die Influenza-Grippe bei Menschen eingesetzt und wirken nicht spezifisch gegen Vogelgrippe.
Im Sinne einer umfassenden Information fügen wir sowohl die Handlungsanweisung für den Rettungsdienst wie auch die Dispositionsanweisung für die Rettungsleitstellen bei, damit Sie auch wissen, über welche Informationen und Anweisungen Ihre Partner verfügen. Bitte betrachten Sie die Sie nicht betreffende Anweisung lediglich als Zusatzinformation.
Mit freundlichen Grüßen
Klemens Reindl
Bereichsleiter Rettungsdienst
Bayerisches Rotes Kreuz
Landesgeschäftsstelle
Volkartstraße 83
80636 München
Tel.: (089) 9241-1496
Fax: (089) 9241-1481