Informationen zum Führerschein
Verbandsinformation "Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste"
Unter Bezugnahme auf die bisherigen Informationen i.o. genannter Angelegenheit dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen:
a) Am 16.10.2009 trat die o. g. Verordnung in Kraft; eine Kopie dieser Verordnung liegt dieser Information bei.
b) wie bekannt, war u. a. das Bayerische Rote Kreuz kontinuierlich bei den entsprechenden Vorgesprächen und Verhandlungen beteiligt; auch hierüber haben wir Sie kontinuierlich informiert. Nachdem sich eine entsprechende Lösung abzeichnete, wurde im Haus eine Arbeitsgruppe gegründet, die folgende Aufgaben abzuarbeiten hat:
aa) Klärung verschiedenster versicherungsrechtlicher Fragen
bb) Darstellung des geschätzten Ausbildungsvolumens
cc) Erarbeitung von standardisierten Ausbildungsunterlagen für Ausbilder/Prüfer und Endadressaten auf der Basis des in der VO vorgegebenen Rahmens. Es ist vorgesehen, die Ausbilder/Prüfer zentral zu schulen; hierbei werden neben den fahrzeugspezifischen Ausbildungspunkten vor allem auch wichtige Informationen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen gegeben. Die Schulung der Endadressaten, also unserer Helferinnen und Helfer, kann dann durch diesen Personenkreis heimatnah durchgeführt werden. Diesen Punkt sehen wir als enorm wichtig im Hinblick auf Qualitätsaspekte an.
dd) Klärung infrastruktureller Fragen (Übungsgelände, Material, Fahrzeuge)
c) das Bayerische Rote Kreuz sieht diese VO und die damit herbeigeführte Lösung als positives Zwischenergebnis, welches es gilt weiter auszuarbeiten. Diesbezüglich haben wir gegenüber Herrn Staatsminister des Innern Joachim Herrmann nochmals Stellung bezogen und auf weitere Erfordernisse, wie z. B. Fahrzeuggespanne, hingewiesen.
Wir gehen davon aus, dass die Klärung der o. g. Punkte noch ca. 3 Wochen in Anspruch nehmen wird; resultierend aus diesem Umstand bitten wir Sie, sich noch etwas zu gedulden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie natürlich zeitnah informieren.