Information über zulässige Höchstgeschwindigkeit
Dienstanweisung der Abteilung Rettungsdienst
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Abteilung Rettungsdienst hat eine Dienstanweisung bezüglich der Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erlassen, die im Download-Bereich zur Verfügung steht.
Die Regelung gilt ebenso für Fahrzeuge des KatS und der Fachdienste mit einem zGG >3,5t.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Terstappen
stv.KBL