Helfergleichstellung: Richtigstellung der Medienberichterstattung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,
die Medien (z.B. Münchner Merkur am 25apr08) berichteten in den letzten Tagen, dass der Bayerische Landtag eine Gesetzesänderung zur Helfergleichstellung verabschiedet hat. Dies ist leider nur in Teilen richtig, deshalb müssen wir die dabei aufkommende Euphorie doch etwas dämpfen, ohne den Erfolg grundsätzlich zu schmälern. Das klingt zwar alles gut, ist aber leider (noch) nicht das, was wir tatsächlich erreichen wollen.
Was wird tatsächlich gesetzlich verankert? Lediglich der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch. Damit hat der Helfer /in analog dem Freiwilligen Feuerwehrmann/frau eine rechtliche Grundlage, auf deren Basis er/sie für Einsätze im festgestellten Katastrophenfall gem. Art. 4 (1) BayKSG von der regulären Arbeitsleistung freigestellt werden würde. Die dabei entstehenden Kosten werden dann zu 100% aus dem K-Fonds finanziert.
Was passiert mit Material- und Betriebskosten, die dem Kreisverband entstehen? Hier wurden die „Richtlinien für die Zuwendungen des Freistaats Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds“ dahingehend modifiziert, dass die Kreisverbände im festgestellten Katastrophenfall gem. Art. 4 (1) BayKSG nur noch 25% der Material- und Betriebskosten selbst zu tragen haben (bisher 45%). Es besteht demnach genereller Anspruch auf 75% Erstattungskosten, künftig ohne Bagatellgrenze, die bisher 2.500,- € betrug.
Wir freuen uns, damit zumindest ein Zwischenziel erreicht zu haben, wohl wissend, dass diese Fälle sich in Grenzen halten. Der BRK-KV München z.B. hat seit der Beendigung des II. Weltkrieges keinen einzigen K-Fall erklärt! Auch das Oktoberfestattentat war "lediglich" ein rettungsdienstlicher Massenanfall von Verletzten. Unserer Forderung, die Helfer der Hilfsorganisationen - unterhalb der K-Schwelle - mit den Feuerwehren gleichzustellen, wurde damit nicht stattgegeben.
Sobald der Gesetzestext vorliegt und das Inkrafttreten bekannt ist, werden wir Ihnen dies auf diesem Weg mitteilen. Unsere Bemühungen um eine weitergehende Helfergleichstellung werden wir natürlich kontinuierlich fortführen. Mit freundlichen GrüßenRudi CermakGeschäftsführer der BRK-Bereitschaftenund Katastrophenschutzbeauftragterdes Bayerischen Roten Kreuzes