Gaza-Konflikt: Beratung bei Anfragen bzgl. Suchdienst und Familienzusammenführung
Mit diesem Rundschreiben Nr. 2/22 – 01/09 informieren wir Sie über Beratungsmöglichkeiten bei Suchanfragen nach Angehörigen im Gazastreifen sowie zu Fragen der Familienzusammenführung von Personen in der Konfliktregion, die von ihren Angehörigen in Deutschland getrennt sind oder einen Bezug zu Deutschland haben.
Allgemeine Situation
Was die allgemeine humanitäre Situation im Gazastreifen angeht, so verweisen wir Sie auf die Rundschreiben des General-sekretariats/Teams 21 „Internationale Zusammenarbeit“ (zuletzt Rundschreiben Nr. 2/21 – 01/09 (Gaza) vom 09.01.09) sowie auf die Informationen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im Internet (www.icrc.org).
Suche nach Personen
Aufgrund der nach wie vor humanitär schwierigen Situation im Gaza-Streifen hat die Versorgung verwundeter Personen Vorrang. Deshalb ist derzeit eine aktive Suche nach Personen durch das IKRK oder den Palästinensischen Roten Halbmond leider nicht möglich. Suchanfragen nach deutschen Staatsangehörigen können jedoch an das Auswärtige Amt gerichtet werden.
Familienzusammenführung
Ein Familiennachzug von Personen aus dem Gazastreifen zu Angehörigen in Deutschland ist derzeit faktisch unmöglich, da die Grenzen des Gazastreifens dauerhaft abgeriegelt sind und deshalb keine Möglichkeiten bestehen, den Gazastreifen legal zu verlassen.
Deutsche Staatsangehörige, die sich in Gaza (oder der Westbank) aufhalten, können sich – auch online – in die Krisenvorsorgeliste des Vertretungsbüros der Bundesrepublik Deutschland in Ramallah (Westbank) eintragen lassen (www.ramallah.diplo.de).
Für israelische Staatsangehörige, die wegen des Krieges – z.B. weil sie im Grenzgebiet zum Gazastreifen leben – (vorübergehend) ihr Land verlassen wollen, besteht die Möglichkeit, für drei Monate visumfrei nach Deutschland einzureisen. Für die Einreise genügt die Vorlage eines gültigen Reisepasses. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist dann nach Ablauf der drei Monate durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde nach den allgemeinen Regelungen über den familiären oder den humanitären Aufenthalt möglich.
Palästinensern aus dem Gazastreifen, die in Deutschland keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben (abgelehnte Asylbewerber mit Duldung), ist regelmäßig zu empfehlen, einen Asyl(folge)antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen der geänderten und wesentlich verschärften Sicherheitslage in Gaza zu stellen. Ein Folgeantrag muss schriftlich gestellt werden und eine inhaltliche Begründung enthalten. Eine Bezugnahme auf die allgemein bekannte Kriegssituation dürfte aber derzeit ausreichend sein.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.