Etappensieg auf dem Weg zur Helfergleichstellung
Innenminister Beckstein kündigt Gesetzentwurf an
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Absprache mit unserer Präsidentin, Prinzessin Christa v. Thurn und Taxis, übersende ich Ihnen beiliegend die BRK-Pressemeldung vom 12. März 2007 zum Thema Helfergleichstellung. Wir freuen uns, damit zumindest ein Zwischenziel erreicht zu haben. Allerdings muss ich die vielleicht aufkommende Euphorie etwas dämpfen, ohne den Erfolg grundsätzlich schmälern zu wollen.
Was wird voraussichtlich 2008 tatsächlich gesetzlich verankert?
Lediglich der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch. Damit hat der Helfer /in analog dem Freiwilligen Feuerwehrmann/frau eine rechtliche Grundlage, auf deren Basis er/sie für Einsätze im festgestellten Katastrophenfall gem. Art. 4 (1) BayKSG von der regulären Arbeitsleistung freigestellt werden würde. Die dabei entstehenden Kosten werden zu 100% aus dem K-Fonds finanziert.
Was passiert mit Material- und Betriebskosten, die dem Kreisverband entstehen?
Hier bleibt alles beim Alten. Es gelten nach wie vor die „Richtlinien für die Zuwendungen des Freistaats Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds“. Die Kreisverbände werden auch künftig 45% der Material- und Betriebskosten selbst zu tragen haben. Anspruch auf die 55% Erstattungsbetrag besteht nur, wenn dabei die Bagatellgrenze von 2.500,- € überschritten wird.
Unserer Forderung, die Helfer der Hilfsorganisationen - insbesondere unterhalb der K-Schwelle - mit den Feuerwehren gleichzustellen, wurde damit (noch) nicht stattgegeben. Sobald der Gesetzestext vorliegt, werden wir Ihnen diesen kommentiert zukommen lassen. Unsere Bemühungen um eine weitergehende Helfergleichstellung werden wir kontinuierlich fortführen. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rudi Cermak
Geschäftsführer der BRK-Bereitschaften
und Katastrophenschutzbeauftragter
des Bayerischen Roten Kreuzes
Text der Presseinformation:
Eine Würdigung der ehrenamtlichen Leistung im BRK rückt näher: In einem Schreiben an den BRK-Bezirksvorsitzenden für Niederbayern und die Oberpfalz, den Landtagsabgeordneten Markus Sackmann, erklärt der bayerische Innenminister Günter Beckstein, dass sein Konzept zur Helfergleichstellung „positiv mit dem Finanzministerium abgestimmt worden“ sei. Nach Abklärung mit den Ressorts will Beckstein demnach in Kürze einen entsprechenden Ministerratsbeschluss herbeiführen, wonach die ehrenamtlichen Helfer des BRK ab 2008 im Katastrophenfall einen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch haben. „Ein Etappensieg“, freut sich Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, die BRK-Präsidentin.
Das Rote Kreuz mahnt seit Jahren eine Gleichstellung seiner Ehrenamtlichen mit den Helfern der Feuerwehren an: Während Feuerwehrleute bei jedem Einsatz automatisch freigestellt und weiterbezahlt werden, hängt dies bei den
BRK-Helfern vom guten Willen des jeweiligen Arbeitgebers ab. Die Kosten, die dem Arbeitgeber durch den Ausfall entstehen, muss entweder der Arbeitgeber selber oder der zuständige BRK-Kreisverband tragen. Das soll nun laut Beckstein zumindest im Katastrophenfall - Hochwasser, Wirbelsturm, etc. - angeglichen werden: Er möchte einen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch auch für Kräfte der Freiwilligen Hilfsorganisationen gesetzlich verankern.
„Damit kommen wir unserem Ziel – der vollständigen Gleichstellung unserer Ehrenamtlichen mit den Helfern der Feuerwehr – etwas näher“, stellt Bezirksvorsitzender Markus Sackmann fest.
Das Ziel des BRK ist es nämlich, nicht nur im Katastrophenfall gleich behandelt zu werden, auch bei den tagtäglichen Einsätzen der Ehrenamtlichen
– Busunglücke, Massenkarambolagen, Wohnhausbrände. „Bisher beschränkte sich die Anerkennung der ehrenamtlichen Leistung auf Seiten der Politiker auf lobende Worte“, so die BRK-Präsidentin von Thurn und Taxis. „Ich freue mich, dass nun nicht nur der für uns zuständige Minister sondern auch der Finanzminister den hehren Worten weiterhin Taten folgen lässt.“
Mehr zum Thema Helfergleichstellung finden Sie hier.
Außerdem haben wir ein Schreiben von Innenminister Beckstein an Markus Sackmann, MdL und Vorsitzender des Bezirksverbandes Niederbayern/Oberpfalz, angefügt.