Ergänzende interne Information über Führerscheinregelung
In die Führerscheinthematik ist weitere Bewegung gekommen, über die wir Sie auf dem Laufenden halten wollen. Das bayerische Innenministerium möchte einen Entwurf "Bayern" in die Verkehrsministerrunde einbringen, der mit uns abgesprochen und von uns unterstützt wird. Dieser ist wie folgt:
a) max. Gewicht: 4,75 t wenn mindestens 2 Jahre im Besitz der Führerschein-Klasse B (OHNE WEITERE PRÜFUNG)
b) die 2-Jahres-Frist beginnt ab Erwerb der Kl. B, d.h. "Zeiten des betr. Fahrens" fallen bereits in diese Regelung und werden angerechnet.
Damit ist die in der Diskussion befindliche 7,49 t Regelung nicht vom Tisch. Das Innenministerium plant ein "Paket Führerscheinerleichterungen" in folgender Form
- 4,75 t mit 2 Jahren Fahrpraxis B und
- 7,49 t mit entsprechenden Fahrstunden (die Ausgestaltung ist noch offen - hierzu erfolgt noch ein Termin am 29.04 in Berlin.)
Wir werden in diese Diskussion mit den 7,49 t noch den Zugbegriff einbringen, damit auch die Anhänger des Kat-Schutz, Wasserwacht etc. noch entsprechend berücksichtigt werden können.