Dienstanweisung zur Nutzung von sozialen Netzwerken
In der Anlage findet ihr eine Dienstanweisung, die der Landesbereitschaftsleiter aus aktuellem Anlass zu Äußerungen in sozialen Netzwerken verfasst hat.
Darin wird auch die Entwicklung einer social media policy für die Bereitschaften auf Landesebene angekündigt, was ich ausdrücklich begrüße. Unser Arbeitskreis Presse- und Medienarbeit hatte ja bereits eine solche entwickelt, die auch mit der entsprechenden Strategie der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften konform ist.