BRK fordert Helfergleichstellung
Während Einsatzkräfte von Feuerwehren und THW im Einsatz bezahlt der Arbeit fern bleiben können, gilt das für alle anderen Hilfsorganisationen in den meisten Fällen nicht. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten besondere Regeln, weil sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstellen. So müssen Arbeitgeber die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren für Einsätze und Lehrgänge freistellen und werden für den Verdienstausfall vom Staat entschädigt. Eine ähnlich weitgehende gesetzliche Regelung gibt es für die ehrenamtlichen Mitglieder von Hilfsorganisationen, wie dem Bayerischen Roten Kreuz, bisher nicht.

Die mit der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) im April 2013 eingeführte Retter-Freistellung gewährt ehrenamtlichen Einsatzkräften des Rettungsdienstes unter bestimmten Voraussetzungen einen Freistellungs- und Entgelt-Fortzahlungsanspruch, wenn sie während ihrer Arbeitszeit alarmiert werden. „Das war ein erster Schritt, entspricht aber nicht der seit Jahren vom Bayerischen Roten Kreuz geforderten Helfer-Gleichstellung, die eine vollständige rechtliche Gleichbehandlung der ehrenamtlichen Helfer im Bevölkerungsschutz zum Ziel hat“, erklärt Fried Saacke, Leiter der BRK Bereitschaft Ismaning.
Die seit Monaten andauernden Einsätze zur Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen sind nur ein Beispiel für die dringend notwendige Helfergleichstellung. „Auch wenn der Helfer vor Ort des BRK Ismaning alarmiert wird können wir das unter der Woche nur leisten, wenn der Arbeitgeber freiwillig mitspielt. Ein Verdienstausfall wird weder unseren Helfern, noch dem Arbeitgeber gewährt.“ so Bereitschaftsleiter Saacke.
Das Bayerische Rote Kreuz fordert daher eine Ergänzung des Rettungsdienst- und des Katastrophenschutzgesetzes um Freistellungs- und Entschädigungsregelungen, analog zu den entsprechenden Bestimmungen im Feuerwehrgesetz und im THW-Gesetz.
Für den Helfer vor Ort des BRK Ismaning könnte jetzt ein Antrag der SPD-Fraktion Abhilfe bringen. Die Fraktion schlägt vor die Sanitäter des BRK für ihren ehrenamtlichen Einsatz an Arbeitstagen zu entschädigen, wenn ihnen Kosten oder Verdienstausfall entstehen.
An dem ehrenamtlichen Engagement der Helfer des BRK wird das aber nichts Grundsätzliches ändern, denn letztlich komme es immer auf die innere Einstellung der Freiwilligen an. "Wir helfen nach dem Maß der Not und ohne Ansehen der Person und ohne Bewertung des Anlasses", so Saacke.