Meldungen aus dem KVMeldungen aus dem KV

Sie befinden sich hier:

  1. Aktuelles
  2. Weitere Meldungen
  3. Meldungen aus dem KV

BRK fordert Helfergleichstellung

Während Einsatzkräfte von Feuerwehren und THW im Einsatz bezahlt der Arbeit fern bleiben können, gilt das für alle anderen Hilfsorganisationen in den meisten Fällen nicht. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten besondere Regeln, weil sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstellen. So müssen Arbeitgeber die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren für Einsätze und Lehrgänge freistellen und werden für den Verdienstausfall vom Staat entschädigt. Eine ähnlich weitgehende gesetzliche Regelung gibt es für die ehrenamtlichen Mitglieder von Hilfsorganisationen, wie dem Bayerischen Roten Kreuz, bisher nicht.