Arbeitszeitrichtlinie darf nicht auf Ehrenamtliche ausgedehnt werden - Diskussion muss beendet werden
Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung klar gestellt, dass es keinen förmlichen Vorschlag für eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden für ehrenamtlich Tätige gebe. Dabei hat sie auch die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und die Notwendigkeit ihrer ständigen Einsatzbereitschaft unterstrichen.
Für Innenminister Joachim Herrmann ist das ein positives Signal: "Ich begrüße diese Klarstellung der EU-Kommission. Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht auf die ehrenamtliche Tätigkeit ausgedehnt werden darf. Unser Druck zeigt jetzt offenbar ersten Erfolg."
Eine Ausdehnung der EU-Arbeitszeitrichtlinie hätte zur Folge, dass bei der Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche neben der hauptamtlichen Tätigkeit auch die Stunden für einen ehrenamtlichen Dienst berücksichtigt werden müssten.
Herrmann: "Das wäre das Ende des bisherigen Systems der ehrenamtlichen Tätigkeit. In Bayern engagieren sich fast 3,8 Millionen Bürger ehrenamtlich, allein bei den Freiwilligen Feuerwehren sind es über 320.000. Bayern braucht dieses Engagement."
Herrmann hatte sich bereits an die zuständigen Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich und Dr. Ursula von der Leyen gewandt: "Ich habe die Bundesminister gebeten, sich in Brüssel mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Einbeziehung ehrenamtlicher Tätigkeit in die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert wird." Herrmann will auch nach der jetzigen Verlautbarung der EU-Kommission nicht locker lassen und sich weiterhin gegen eine Ausdehnung der EU-Arbeitszeitrichtlinie stark machen: "Die Diskussionen um eine Ausdehnung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf freiwillige Tätigkeiten müssen endgültig beendet werden. Die Verunsicherung der ehrenamtlichen Helfer durch Brüsseler Gedankenspiele ist unerträglich."
Der Bayerische Landtag hatte sich am 15. März 2012 einstimmig gegen eine Ausdehnung der Arbeitszeitrichtlinie ausgesprochen. Diese Position vertreten auch der Deutsche Feuerwehrverband und der Landesfeuerwehrverband Bayern.